• Sekretariat Tel. 0732370848 Mobil 069911011026 WhatsApp Nr. 06607772334
  • Sekretariat. kanzlei@omid.at Lohnverrechnung: 0732370848888 E-Mail, p.p.lv110@omid.at
  • 4020 Linz, Gesellenhausstraße 19a

AGB & Datenschutz

Anwendungs - Vereinbarung nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung

( Verordnung 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen,
DSG 2018, BGBL 120/2017)

  1. Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung von Daten:

    Die Bilanzbuchhaltungskanzlei Herr.OMID Taghipour Almaki  ist berechtigt, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne des beiliegenden Auftrags- und Vollmachtsformulares
    für die gefertigte Person vorzunehmen.
    Der Auftragnehmer darf diese Verarbeitung auch Subunternehmen übertragen, die den Bestimmungen des DSG entsprechen, ebenso von Dienstnehmern.
    Gemäß Artikel 6, Abs. 1 DS-GVO gelten die Absätze a – f  als gegeben, die in Verbindung mit der Übertragung von gesetzlichen Pflichten ( Bilanzen, Rechenwesen, Vertretung bei diversen Behörden, Vereinbarungen mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern)
    stehen.
  2. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten:
    Gemäß Artikel 9 Abs 2 DS-GVO lit a-c ist es der P. P. Omid & Partner, Kanzlei Inh. Taghipour A.OMID ausdrücklich gestattet, diese besonderen, personenbezogenen Daten in Verbindung mit Abs. 1 DS-GVO zu verarbeiten.
    Diese Berechtigung gilt ausdrücklich auch für Dienstnehmer, Gesellschafter , Familienangehörige und Sorgeberechtigte des Auftraggebers.
    In der Personalverrechnung  tritt die Kanzlei OMID, abgesehen von den eigenen Dienstnehmern,  als Auftragsverarbeiter auf.
  3. Erfüllung der Informationspflicht gem. Artikel 12 und 13 DS-GVO:

    3.1.:Abs.1 lit a Name des Verantwortlichen:
    Herr OMID Taghipour
    Almaki  , geb.16.09.1971, 4030 Linz, M.Herzogstr 3  Tel. 0699 11011026 gilt als Verantwortlicher  und  Frau Agnes Elisabeth ZAUNER,  geb. 29.09.1973,  wohnhaft

4061 Pasching Aufischerweg 15, Tel. 0699 11011027 als Gf. Stellvertreterin und Herr Osman

Uyar geb.20.06.1990 wohnhaft  4020 Linz, Harrachstraße 14 als  Personalverrechner
3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software

GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Tel. +43 463 3843 und  MICRO Datenverarbeitung GmbH, 1230 Wien Lehmanngasse 23, Tel. +43 01 8692284 bekannt gegeben.

3.3.:Zweck der Verarbeitung , berechtigte Interessen  des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der gesetzlich erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen ( lt.Art.6 ) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise, Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.

3.4.: Dauer der Speicherung  und Kriterien für die Dauer ( Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. Es sind nicht nur die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen, sondern auch Interessen des Auftraggebers, die zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden könnten. .Als Beispiel seien angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.

3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Berichtigung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist allerdings berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages, die Vertretung zu beenden.

3.6.: Informationspflicht , wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Kategorien der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.

Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. b und c zur Anwendung.

  1. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 DS-GVO:
    4.1.:Der Verantwortliche führt  ein Verarbeitungsverzeichnis, das seiner Zuständigkeit und seinem

Auftrag entspricht. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der der Datenspeicherung gelten auf Punkt 3.4 und 3.5. .

4.2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung  und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Art. 30 Ziffer 1 zur Verfügung.

  1. Weitere Informationen:

5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert, als für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet, für die sie erhoben wurden.

5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben

5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet.

5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt aufbewahrt.

5.7.: Datensicherheit gem. Art.32 DS-GVO:

a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von
Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.

b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma
Conrad Megastore Linz aus

Linz wahrgenommen.

  1. Andere Rechtsgrundlagen:
    Das Auftrags- und Vollmachtsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer
    ist integrierender Bestandteil dieser Anwendungs-Vereinbarung. Ebenso die jeweiligen, allgemein gültigen,  Auftragsbedingungen der Wirtschaftskammer Österreich.

    Diese Rechtsgrundlagen gelten auch als konkludente Vereinbarung. Sie sind auf der Homepage und in der Kanzlei des Auftragnehmers ersichtlich gemacht.
    Sie sind weiters vor Inkrafttreten der DSG-VO per Post oder E-Mail an sämtliche Auftraggeber zugestellt worden Bei Übernahme eines neuen Mandates werden sie in Papierform übergeben.

    Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung von Daten:

    Die Bilanzbuchhaltungskanzlei Herr.OMID Taghipour Almaki  ist berechtigt, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne des beiliegenden Auftrags- und Vollmachtsformulares
    für die gefertigte Person vorzunehmen.
    Der Auftragnehmer darf diese Verarbeitung auch Subunternehmen übertragen, die den Bestimmungen des DSG entsprechen, ebenso von Dienstnehmern.
    Gemäß Artikel 6, Abs. 1 DS-GVO gelten die Absätze a – f  als gegeben, die in Verbindung mit der Übertragung von gesetzlichen Pflichten ( Bilanzen, Rechenwesen, Vertretung bei diversen Behörden, Vereinbarungen mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern)
    stehen.
  1. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten:

    Gemäß Artikel 9 Abs 2 DS-GVO lit a-c ist es der P. P. Omid & Partner, Kanzlei Inh. Taghipour A.OMID ausdrücklich gestattet, diese besonderen, personenbezogenen Daten in Verbindung mit Abs. 1 DS-GVO zu verarbeiten.
    Diese Berechtigung gilt ausdrücklich auch für Dienstnehmer, Gesellschafter , Familienangehörige und Sorgeberechtigte des Auftraggebers.
    In der Personalverrechnung  tritt die Kanzlei OMID, abgesehen von den eigenen Dienstnehmern,  als Auftragsverarbeiter auf.
  2. Erfüllung der Informationspflicht gem. Artikel 12 und 13 DS-GVO:
    3.1.:Abs.1 lit a Name des Verantwortlichen:
    Herr OMID Taghipour
    Almaki  , geb.16.09.1971, 4030 Linz, M.Herzogstr 3  Tel. 0699 11011026 gilt als Verantwortlicher  und  Frau Agnes Elisabeth ZAUNER,  geb. 29.09.1973,  wohnhaft

4061 Pasching Aufischerweg 15, Tel. 0699 11011027 als Gf. Stellvertreterin und Herr Osman

Uyar geb.20.06.1990 wohnhaft  4020 Linz, Harrachstraße 14 als  Personalverrechner
3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software

GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Tel. +43 463 3843 und  MICRO Datenverarbeitung GmbH, 1230 Wien Lehmanngasse 23, Tel. +43 01 8692284 bekannt gegeben.

3.3.:Zweck der Verarbeitung , berechtigte Interessen  des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der gesetzlich erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen ( lt.Art.6 ) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise, Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.

3.4.: Dauer der Speicherung  und Kriterien für die Dauer ( Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. Es sind nicht nur die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen, sondern auch Interessen des Auftraggebers, die zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden könnten. .Als Beispiel seien angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.

3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Berichtigung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist allerdings berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages, die Vertretung zu beenden.

3.6.: Informationspflicht , wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Kategorien der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.

Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. b und c zur Anwendung.

  1. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 DS-GVO:

    4.1.:Der Verantwortliche führt  ein Verarbeitungsverzeichnis, das seiner Zuständigkeit und seinem

Auftrag entspricht. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der der Datenspeicherung gelten auf Punkt 3.4 und 3.5. .
4.2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung  und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Art. 30 Ziffer 1 zur Verfügung.

  1. Weitere Informationen:

5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert, als für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet, für die sie erhoben wurden.

5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben

5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet.

5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt aufbewahrt.

5.7.: Datensicherheit gem. Art.32 DS-GVO:

a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von
Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.

b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma
Conrad Megastore Linz aus

Linz wahrgenommen.

  1. Andere Rechtsgrundlagen:

    Das Auftrags- und Vollmachtsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer
    ist integrierender Bestandteil dieser Anwendungs-Vereinbarung. Ebenso die jeweiligen, allgemein gültigen,  Auftragsbedingungen der Wirtschaftskammer Österreich.

    Diese Rechtsgrundlagen gelten auch als konkludente Vereinbarung. Sie sind auf der Homepage und in der Kanzlei des Auftragnehmers ersichtlich gemacht.
    Sie sind weiters vor Inkrafttreten der DSG-VO per Post oder E-Mail an sämtliche Auftraggeber zugestellt worden Bei Übernahme eines neuen Mandates werden sie in Papierform übergeben.
  1. Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung von Daten:

    Die Bilanzbuchhaltungskanzlei Herr.OMID Taghipour Almaki  ist berechtigt, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne des beiliegenden Auftrags- und Vollmachtsformulares
    für die gefertigte Person vorzunehmen.
    Der Auftragnehmer darf diese Verarbeitung auch Subunternehmen übertragen, die den Bestimmungen des DSG entsprechen, ebenso von Dienstnehmern.
    Gemäß Artikel 6, Abs. 1 DS-GVO gelten die Absätze a – f  als gegeben, die in Verbindung mit der Übertragung von gesetzlichen Pflichten ( Bilanzen, Rechenwesen, Vertretung bei diversen Behörden, Vereinbarungen mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern)
    stehen.
  2. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten:

    Gemäß Artikel 9 Abs 2 DS-GVO lit a-c ist es der P. P. Omid & Partner, Kanzlei Inh. Taghipour A.OMID ausdrücklich gestattet, diese besonderen, personenbezogenen Daten in Verbindung mit Abs. 1 DS-GVO zu verarbeiten.
    Diese Berechtigung gilt ausdrücklich auch für Dienstnehmer, Gesellschafter , Familienangehörige und Sorgeberechtigte des Auftraggebers.
    In der Personalverrechnung  tritt die Kanzlei OMID, abgesehen von den eigenen Dienstnehmern,  als Auftragsverarbeiter auf.
  3. Erfüllung der Informationspflicht gem. Artikel 12 und 13 DS-GVO:

    3.1.:Abs.1 lit a Name des Verantwortlichen:
    Herr OMID Taghipour
    Almaki  , geb.16.09.1971, 4030 Linz, M.Herzogstr 3  Tel. 0699 11011026 gilt als Verantwortlicher  und  Frau Agnes Elisabeth ZAUNER,  geb. 29.09.1973,  wohnhaft

4061 Pasching Aufischerweg 15, Tel. 0699 11011027 als Gf. Stellvertreterin und Herr Osman

Uyar geb.20.06.1990 wohnhaft  4020 Linz, Harrachstraße 14 als  Personalverrechner
3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software

GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Tel. +43 463 3843 und  MICRO Datenverarbeitung GmbH, 1230 Wien Lehmanngasse 23, Tel. +43 01 8692284 bekannt gegeben.

3.3.:Zweck der Verarbeitung , berechtigte Interessen  des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der gesetzlich erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen ( lt.Art.6 ) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise, Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.

3.4.: Dauer der Speicherung  und Kriterien für die Dauer ( Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. Es sind nicht nur die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen, sondern auch Interessen des Auftraggebers, die zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden könnten. .Als Beispiel seien angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.

3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Berichtigung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist allerdings berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages, die Vertretung zu beenden.

3.6.: Informationspflicht , wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Kategorien der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.

Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. b und c zur Anwendung.

  1. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 DS-GVO:

    4.1.:Der Verantwortliche führt  ein Verarbeitungsverzeichnis, das seiner Zuständigkeit und seinem

Auftrag entspricht. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der der Datenspeicherung gelten auf Punkt 3.4 und 3.5. .
4.2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung  und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Art. 30 Ziffer 1 zur Verfügung.

  1. Weitere Informationen:

5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert, als für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet, für die sie erhoben wurden.

5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben

5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet.

5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt aufbewahrt.

5.7.: Datensicherheit gem. Art.32 DS-GVO:

a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von
Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.

b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma
Conrad Megastore Linz aus

Linz wahrgenommen.

  1. Andere Rechtsgrundlagen:
    Das Auftrags- und Vollmachtsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer

ist integrierender Bestandteil dieser Anwendungs-Vereinbarung. Ebenso die jeweiligen, allgemein gültigen,  Auftragsbedingungen der Wirtschaftskammer Österreich.

Diese Rechtsgrundlagen gelten auch als konkludente Vereinbarung. Sie sind auf der Homepage und in der Kanzlei des Auftragnehmers ersichtlich gemacht.
Sie sind weiters vor Inkrafttreten der DSG-VO per Post oder E-Mail an sämtliche Auftraggeber zugestellt worden Bei Übernahme eines neuen Mandates werden sie in Papierform übergeben.

  1. Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung von Daten:
    Die Bilanzbuchhaltungskanzlei Herr.OMID Taghipour Almaki  ist berechtigt, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne des beiliegenden Auftrags- und Vollmachtsformulares
    für die gefertigte Person vorzunehmen.
    Der Auftragnehmer darf diese Verarbeitung auch Subunternehmen übertragen, die den Bestimmungen des DSG entsprechen, ebenso von Dienstnehmern.
    Gemäß Artikel 6, Abs. 1 DS-GVO gelten die Absätze a – f  als gegeben, die in Verbindung mit der Übertragung von gesetzlichen Pflichten ( Bilanzen, Rechenwesen, Vertretung bei diversen Behörden, Vereinbarungen mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern)
    stehen.
  2. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten:
    Gemäß Artikel 9 Abs 2 DS-GVO lit a-c ist es der P. P. Omid & Partner, Kanzlei Inh. Taghipour A.OMID ausdrücklich gestattet, diese besonderen, personenbezogenen Daten in Verbindung mit Abs. 1 DS-GVO zu verarbeiten.
    Diese Berechtigung gilt ausdrücklich auch für Dienstnehmer, Gesellschafter , Familienangehörige und Sorgeberechtigte des Auftraggebers.
    In der Personalverrechnung  tritt die Kanzlei OMID, abgesehen von den eigenen Dienstnehmern,  als Auftragsverarbeiter auf.
  3. Erfüllung der Informationspflicht gem. Artikel 12 und 13 DS-GVO:
    3.1.:Abs.1 lit a Name des Verantwortlichen:
    Herr OMID Taghipour
    Almaki  , geb.16.09.1971, 4030 Linz, M.Herzogstr 3  Tel. 0699 11011026 gilt als Verantwortlicher  und  Frau Agnes Elisabeth ZAUNER,  geb. 29.09.1973,  wohnhaft

4061 Pasching Aufischerweg 15, Tel. 0699 11011027 als Gf. Stellvertreterin und Herr Osman

Uyar geb.20.06.1990 wohnhaft  4020 Linz, Harrachstraße 14 als  Personalverrechner
3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software

GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Tel. +43 463 3843 und  MICRO Datenverarbeitung GmbH, 1230 Wien Lehmanngasse 23, Tel. +43 01 8692284 bekannt gegeben.

3.3.:Zweck der Verarbeitung , berechtigte Interessen  des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der gesetzlich erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen ( lt.Art.6 ) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise, Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.

3.4.: Dauer der Speicherung  und Kriterien für die Dauer ( Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. Es sind nicht nur die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen, sondern auch Interessen des Auftraggebers, die zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden könnten. .Als Beispiel seien angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.

3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Berichtigung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist allerdings berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages, die Vertretung zu beenden.

3.6.: Informationspflicht , wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Kategorien der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.

Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. b und c zur Anwendung.

  1. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 DS-GVO:
    4.1.:Der Verantwortliche führt  ein Verarbeitungsverzeichnis, das seiner Zuständigkeit und seinem

Auftrag entspricht. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der der Datenspeicherung gelten auf Punkt 3.4 und 3.5. .
4.2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung  und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Art. 30 Ziffer 1 zur Verfügung.

  1. Weitere Informationen:

5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert, als für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet, für die sie erhoben wurden.

5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben

5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet.
5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt aufbewahrt.

5.7.: Datensicherheit gem. Art.32 DS-GVO:
a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von
Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.
b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma Conrad Megastore Linz aus

Linz wahrgenommen.

  1. Andere Rechtsgrundlagen:
    Das Auftrags- und Vollmachtsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer
    ist integrierender Bestandteil dieser Anwendungs-Vereinbarung. Ebenso die jeweiligen, allgemein gültigen,  Auftragsbedingungen der Wirtschaftskammer Österreich.
    Diese Rechtsgrundlagen gelten auch als konkludente Vereinbarung. Sie sind auf der Homepage und in der Kanzlei des Auftragnehmers ersichtlich gemacht.
    Sie sind weiters vor Inkrafttreten der DSG-VO per Post oder E-Mail an sämtliche Auftraggeber zugestellt worden Bei Übernahme eines neuen Mandates werden sie in Papierform übergeben.

Linz, am 20.März 2018

   P. P. Omid & Partner, Kanzlei Inh. Taghipour A.Omid

Anhang: 1. Auftrags- und Vollmachtsverhältnis der Kanzlei Taghipour A.Omid
               2. Auftragsbedingungen (AAB)  der Wirtschaftskammer Österreich
            Zustimmung Auftraggeber:

Zustimmung Mitarbeiter und/oder Angehörige des Auftraggebers:

 

 

Vollmachtgeber:

Finanzamt:

Steuer-Nr:

 

 

                                               P.P. OMID & PARTNER                                 

Kanzlei Inh. Taghipour A.Omid

Buchhaltung Bilanzierung Lohnverrechnung

Unternehmensberater

A-4020 Linz, Gesellenhausstraße 19a

Tel. 0699/11011026, Büro 0732/370848

Fax 0732/370848-48

 

Auftrag und Vollmacht

 

Ich (wir)  beauftrage(n  Herrn Taghipour Almaki Omid  Bilanzbuchhalter  aufgrund der Ihnen von mir (uns) zur Verfügung gestellten Unterlagen und der Ihnen von mir (uns) erteilten Auskünfte, welche vollständig und richtig sind, im Sinne des § 2 BiBuG mit (bitte Nichtzutreffendes streichen):

  • der pagatorischen Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung) einschließlich der Lohnverrechnung und der Erstellung von Saldenlisten für Betriebe und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Sinne des § 4 Abs 3 EStG;
  • Erstellung einer kurzfristigen Erfolgsrechnung
  •  
  • den Abschluss von Büchern (Erstellung von Bilanzen) nach Handelsrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 221 Abs. 1 in Verbindung mit § 221 Abs. 4, 6 und 7 des Unternehmensgesetzbuches, dRGBl. S 219/1897 festgesetzten Merkmale;
  • die Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und die Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung;
  • elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Firmenbuch gemäß  § 9 Abs. 1 der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006)
  • der Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof
  • der Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes sowie das Stellen von Rückzahlungsanträgen, Übernahme von Geld- und Geldeswert in meinem (unserem) Namen;

 

  • der Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheit der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen, sowie die Erklärung zur Verwendung von Gutschriften;
    • Stellung von Rückzahlungsanträgen und Übertragungen sowie Zahlungserleichterungen in Zusammenhang mit Umsatzsteuervoranmeldungen
    • Anforderung von Bescheinigungen und Bestätigungen, auch gegenüber der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern;

 

  • Ermächtigung im Sinne des § 9 Abs. 1 ZustG zum Erhalt von Schriftstücken (Zustellvollmacht)
  • der Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, jedoch nicht die Vertretung im Rechtsmittelverfahren;
    • Abgabe von Erklärungen/Meldungen und Einsicht in Daten und Dokumente gegenüber der BUAK
    • Einsicht in die Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) und Durchführung notwendiger Beantragungen inklusive Verwendungsverfügung von Haftungsbeträgen
    • Stellung von Rückzahlungsanträgen und Übertragungen sowie Zahlungserleichterungen in Zusammenhang mit Lohnabgaben
    • Abgabe der Kommunalsteuererklärung
    • Anforderung von Bescheinigungen und Bestätigungen, auch gegenüber der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern;
  • der kalkulatorischen Buchhaltung (Kalkulation);
  • sämtlichen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten;
  • der Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen (Online-Einsichtnahme in die SVA-Beitragsvorschreibung)

Sozialversicherungsnummer (Geburtsdatum) des Auftraggebers 

:  _________________;

Ich erkläre mich hiermit im Sinne des § 7 Abs.2 DSG 2000 damit einverstanden, dass dem/der Bevollmächtigten seitens der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft verarbeitete Daten bekannt gegeben beziehungsweise übermittelt werden.

Ich erkläre mich hiermit im Sinne des § 9 Abs. 1 ZustG damit einverstanden, dass dem/der Bevollmächtigten Schriftstücke der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zugestellt werden (Zustellvollmacht).

Ich erkläre mich hiermit im Sinne des § 1008 ABGB damit einverstanden, dass der/die Bevollmächtigte über eventuelle Beitragsguthaben verfügen kann (Geldvollmacht).

  • der Beratung und Vertretung vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten;
  • der Vertretung bei der Einrichtungen des Arbeitsmarktservice, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber unmittelbar durchzuführenden vorgenannten Tätigkeiten unmittelbar zusammenhängen;
  • der Vertretung in Angelegenheiten der Kammerumlagen gegenüber den gesetzlichen Interessensvertretungen und
  • sämtlichen Tätigkeiten gemäß § 32 GewO.
  • der Vertretung in allen Angelegenheiten der An- und Abmeldung von Registrierkassen;
  • der Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer einschließlich der Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers auf der Basis meiner Angaben und der Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers;
  • der Mediation.
  •  

Für das Auftragsverhältnis gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilanzbuchhalter des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie in der derzeit veröffentlichten Fassung, die unter www.ubit.at/agb abrufbar sind.

Die Bevollmächtigung gilt gegenüber allen natürlichen und juristischen Personen,

Finanzämtern, Behörden, Ämtern, Gerichten, Wirtschaftstreuhändern,

Leasingunternehmen, Banken, Kreditinstituten und Bausparkassen,

 

Investitionshäusern sowie sonstigen Rechtsträgern und ermächtigt insbesondere auch Aktenunterlagen, Urteile, Protokolle, Gutachten sowie sonstige Schriften einzusehen bzw. anzufordern sowie entsprechende Kopien anzufertigen.

 

 

ERKLÄRUNG ÜBER DIE ENTBINDUNG VOM BANKGEHEIMNIS

 

Betr.: Konto/en  ___________________, BLZ ___________________,

 

geführt in der/n Filiale/n (Ort) _____________________.

 

Hiemit entbinde(n) ich/wir das Kreditinstitut …………………………………………………………… gem. § 38 Abs. 2 Z 5 BWG gegenüber Herrn/ Frau/ Firma …………………………………………………………………., Bilanzbuchhalter In, bis auf schriftlichen Widerruf, vom Bankgeheimnis.

 

Insbesondere bin ich/sind wir damit einverstanden, dass alle erforderlichen Auskünfte erteilt werden, die im Zusammenhang mit dem/n oben genannten/m Konten stehen.

 

______________________________

 

Kontoinhaber

 

Ferner sind Sie berechtigt, den Auftrag auf einen anderen Bilanzbuchhalter oder auf einen Wirtschaftstreuhänder ganz oder teilweise zu übertragen (Substitution) und/oder die Vollmacht weiterzugeben (Untervollmacht). Diese Vollmacht gilt entgegen § 1022 ABGB über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Schließlich gilt die Vollmacht nach etwaigen Umgründungen des Betriebes des Vollmachtgebers bzw.der Kanzlei des Bevollmächtigten mit dem jeweiligen Rechtsnachfolger weiter.

Ausdrücklich wird festgehalten, dass durch diese Vollmacht, die einem Wirtschaftstreuhänder erteilte Vollmacht nicht widerrufen wird.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Auftrags- bzw. Vollmachtsverhältnis wird die Zuständigkeit des am Sitz des Bilanzbuchhalters örtlich zuständigen Bezirksgerichts vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.

Die Honorare ergeben sich aus einer gesonderten Vereinbarung.

Ausweiskontrolle gemäß § 34 BiBuG in Verbindung mit § 14 der Bilanzbuchhaltungsberufe-Ausübungsrichtlinie 2014 des Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich:

Herr/Frau….............legitimiert sich durch:

Ausweisart:

Ausweisnummer:

Ausstellungsbehörde:

Ausstellungsdatum:

wirtschaftlicher Eigentümer, falls nicht ident mit dem Auftraggeber, ist: 

 

 Linz, am .........

                                       

                                                           P.P. OMID & PARTNER                     

                                                              Kanzlei Inh. Taghipour A.Omid

                                                     Auftrag- und

                                                    Vollmachtnehmer

                                                                                

 

   Auftrag- und                                                                  

 Vollmachtgeber                                                           

 

 

 

HINWEIS:

 

Buchhalter, Personalverrechner und Bilanzbuchhalter nach Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) sind verpflichtet, gemäß § 34 BiBuG in Verbindung mit § 14 der Bilanzbuchhaltungsberufe-Ausübungsrichtlinie 2014 folgende Sorgfaltspflichten vor dem Hintergrund der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung einzuhalten:

 

  • Feststellung und Überprüfung der Identität des Auftraggebers auf der Grundlage von Dokumenten, Daten und Informationen, die von einer glaubwürdigen und unabhängigen Quelle stammen. Die Vorlage eines aktuellen amtlichen Lichtbildausweises reicht zur Identitätsfeststellung in der Regel aus.
  • Die Feststellung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers anhand angemessener Maßnahmen, die dem gesamthaft erkennbaren Risiko der Geschäftsbeziehung entsprechen. Die Maßnahmen sollen die Eigentums- und Kontrollstruktur des Auftraggebers verständlich machen.
  • Handelt der Auftraggeber nicht im eigenen Namen, betrifft die Identifizierungspflicht auch den wirtschaftlichen Eigentümer.
  • Ist der Auftraggeber bzw. der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen, Gesellschaft oder eine sonstige juristische Person, sind beweiskräftige aktuelle Dokumente wie beispielsweise ein Firmenbuchauszug vorzulegen. Weiters sind amtliche Lichtbildausweise der vertretungsbefugten Personen der Gesellschaft in vertretungsbefugter Zusammensetzung vorzulegen.
  • Einholung von Informationen über Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung,
  • Durchführung von Maßnahmen, die die Aktualität des Risikoprofils der Geschäftsbeziehung gewährleisten.
  • Durchführung von Verfahren zur Feststellung, ob es sich bei dem Auftraggeber um eine politisch exponierte Person im Sinne der jeweils geltenden Ausübungsrichtlinie  handelt.

Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, alle wesentlichen Änderungen

in der Eigentümerstruktur bekannt zu geben