Anwendungs - Vereinbarung nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung
( Verordnung 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen,
DSG 2018, BGBL 120/2017)
4061 Pasching Aufischerweg 15, Tel. 0699 11011027 als Gf. Stellvertreterin und Herr Osman
Uyar geb.20.06.1990 wohnhaft 4020 Linz, Harrachstraße 14 als Personalverrechner
3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software
GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Tel. +43 463 3843 und MICRO Datenverarbeitung GmbH, 1230 Wien Lehmanngasse 23, Tel. +43 01 8692284 bekannt gegeben.
3.3.:Zweck der Verarbeitung , berechtigte Interessen des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der gesetzlich erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen ( lt.Art.6 ) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise, Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.
3.4.: Dauer der Speicherung und Kriterien für die Dauer ( Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. Es sind nicht nur die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen, sondern auch Interessen des Auftraggebers, die zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden könnten. .Als Beispiel seien angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.
3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Berichtigung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist allerdings berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages, die Vertretung zu beenden.
3.6.: Informationspflicht , wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Kategorien der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.
Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. b und c zur Anwendung.
Auftrag entspricht. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der der Datenspeicherung gelten auf Punkt 3.4 und 3.5. .
4.2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Art. 30 Ziffer 1 zur Verfügung.
5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert, als für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet, für die sie erhoben wurden.
5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben
5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet.
5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt aufbewahrt.
5.7.: Datensicherheit gem. Art.32 DS-GVO:
a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.
b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma Conrad Megastore Linz aus
Linz wahrgenommen.
4061 Pasching Aufischerweg 15, Tel. 0699 11011027 als Gf. Stellvertreterin und Herr Osman
Uyar geb.20.06.1990 wohnhaft 4020 Linz, Harrachstraße 14 als Personalverrechner
3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software
GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Tel. +43 463 3843 und MICRO Datenverarbeitung GmbH, 1230 Wien Lehmanngasse 23, Tel. +43 01 8692284 bekannt gegeben.
3.3.:Zweck der Verarbeitung , berechtigte Interessen des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der gesetzlich erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen ( lt.Art.6 ) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise, Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.
3.4.: Dauer der Speicherung und Kriterien für die Dauer ( Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. Es sind nicht nur die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen, sondern auch Interessen des Auftraggebers, die zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden könnten. .Als Beispiel seien angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.
3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Berichtigung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist allerdings berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages, die Vertretung zu beenden.
3.6.: Informationspflicht , wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Kategorien der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.
Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. b und c zur Anwendung.
Auftrag entspricht. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der der Datenspeicherung gelten auf Punkt 3.4 und 3.5. .
4.2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Art. 30 Ziffer 1 zur Verfügung.
5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert, als für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet, für die sie erhoben wurden.
5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben
5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet.
5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt aufbewahrt.
5.7.: Datensicherheit gem. Art.32 DS-GVO:
a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.
b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma Conrad Megastore Linz aus
Linz wahrgenommen.
4061 Pasching Aufischerweg 15, Tel. 0699 11011027 als Gf. Stellvertreterin und Herr Osman
Uyar geb.20.06.1990 wohnhaft 4020 Linz, Harrachstraße 14 als Personalverrechner
3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software
GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Tel. +43 463 3843 und MICRO Datenverarbeitung GmbH, 1230 Wien Lehmanngasse 23, Tel. +43 01 8692284 bekannt gegeben.
3.3.:Zweck der Verarbeitung , berechtigte Interessen des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der gesetzlich erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen ( lt.Art.6 ) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise, Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.
3.4.: Dauer der Speicherung und Kriterien für die Dauer ( Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. Es sind nicht nur die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen, sondern auch Interessen des Auftraggebers, die zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden könnten. .Als Beispiel seien angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.
3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Berichtigung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist allerdings berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages, die Vertretung zu beenden.
3.6.: Informationspflicht , wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Kategorien der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.
Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. b und c zur Anwendung.
Auftrag entspricht. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der der Datenspeicherung gelten auf Punkt 3.4 und 3.5. .
4.2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Art. 30 Ziffer 1 zur Verfügung.
5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert, als für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet, für die sie erhoben wurden.
5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben
5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet.
5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt aufbewahrt.
5.7.: Datensicherheit gem. Art.32 DS-GVO:
a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.
b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
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Linz wahrgenommen.
ist integrierender Bestandteil dieser Anwendungs-Vereinbarung. Ebenso die jeweiligen, allgemein gültigen, Auftragsbedingungen der Wirtschaftskammer Österreich.
Diese Rechtsgrundlagen gelten auch als konkludente Vereinbarung. Sie sind auf der Homepage und in der Kanzlei des Auftragnehmers ersichtlich gemacht.
Sie sind weiters vor Inkrafttreten der DSG-VO per Post oder E-Mail an sämtliche Auftraggeber zugestellt worden Bei Übernahme eines neuen Mandates werden sie in Papierform übergeben.
4061 Pasching Aufischerweg 15, Tel. 0699 11011027 als Gf. Stellvertreterin und Herr Osman
Uyar geb.20.06.1990 wohnhaft 4020 Linz, Harrachstraße 14 als Personalverrechner
3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software
GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Tel. +43 463 3843 und MICRO Datenverarbeitung GmbH, 1230 Wien Lehmanngasse 23, Tel. +43 01 8692284 bekannt gegeben.
3.3.:Zweck der Verarbeitung , berechtigte Interessen des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der gesetzlich erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen ( lt.Art.6 ) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise, Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.
3.4.: Dauer der Speicherung und Kriterien für die Dauer ( Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. Es sind nicht nur die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen, sondern auch Interessen des Auftraggebers, die zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden könnten. .Als Beispiel seien angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.
3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Berichtigung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist allerdings berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages, die Vertretung zu beenden.
3.6.: Informationspflicht , wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Kategorien der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.
Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. b und c zur Anwendung.
Auftrag entspricht. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der der Datenspeicherung gelten auf Punkt 3.4 und 3.5. .
4.2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Art. 30 Ziffer 1 zur Verfügung.
5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert, als für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet, für die sie erhoben wurden.
5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben
5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet.
5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt aufbewahrt.
5.7.: Datensicherheit gem. Art.32 DS-GVO:
a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.
b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma Conrad Megastore Linz aus
Linz wahrgenommen.
Linz, am 20.März 2018
P. P. Omid & Partner, Kanzlei Inh. Taghipour A.Omid
Anhang: 1. Auftrags- und Vollmachtsverhältnis der Kanzlei Taghipour A.Omid
2. Auftragsbedingungen (AAB) der Wirtschaftskammer Österreich
Zustimmung Auftraggeber:
Zustimmung Mitarbeiter und/oder Angehörige des Auftraggebers:
Vollmachtgeber:
Finanzamt:
Steuer-Nr:
P.P. OMID & PARTNER
Kanzlei Inh. Taghipour A.Omid
Buchhaltung Bilanzierung Lohnverrechnung
Unternehmensberater
A-4020 Linz, Gesellenhausstraße 19a
Tel. 0699/11011026, Büro 0732/370848
Fax 0732/370848-48
Auftrag und Vollmacht
Ich (wir) beauftrage(n Herrn Taghipour Almaki Omid Bilanzbuchhalter aufgrund der Ihnen von mir (uns) zur Verfügung gestellten Unterlagen und der Ihnen von mir (uns) erteilten Auskünfte, welche vollständig und richtig sind, im Sinne des § 2 BiBuG mit (bitte Nichtzutreffendes streichen):
Sozialversicherungsnummer (Geburtsdatum) des Auftraggebers
: _________________;
Ich erkläre mich hiermit im Sinne des § 7 Abs.2 DSG 2000 damit einverstanden, dass dem/der Bevollmächtigten seitens der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft verarbeitete Daten bekannt gegeben beziehungsweise übermittelt werden.
Ich erkläre mich hiermit im Sinne des § 9 Abs. 1 ZustG damit einverstanden, dass dem/der Bevollmächtigten Schriftstücke der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zugestellt werden (Zustellvollmacht).
Ich erkläre mich hiermit im Sinne des § 1008 ABGB damit einverstanden, dass der/die Bevollmächtigte über eventuelle Beitragsguthaben verfügen kann (Geldvollmacht).
Für das Auftragsverhältnis gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilanzbuchhalter des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie in der derzeit veröffentlichten Fassung, die unter www.ubit.at/agb abrufbar sind.
Die Bevollmächtigung gilt gegenüber allen natürlichen und juristischen Personen,
Finanzämtern, Behörden, Ämtern, Gerichten, Wirtschaftstreuhändern,
Leasingunternehmen, Banken, Kreditinstituten und Bausparkassen,
Investitionshäusern sowie sonstigen Rechtsträgern und ermächtigt insbesondere auch Aktenunterlagen, Urteile, Protokolle, Gutachten sowie sonstige Schriften einzusehen bzw. anzufordern sowie entsprechende Kopien anzufertigen.
ERKLÄRUNG ÜBER DIE ENTBINDUNG VOM BANKGEHEIMNIS
Betr.: Konto/en ___________________, BLZ ___________________,
geführt in der/n Filiale/n (Ort) _____________________.
Hiemit entbinde(n) ich/wir das Kreditinstitut …………………………………………………………… gem. § 38 Abs. 2 Z 5 BWG gegenüber Herrn/ Frau/ Firma …………………………………………………………………., Bilanzbuchhalter In, bis auf schriftlichen Widerruf, vom Bankgeheimnis.
Insbesondere bin ich/sind wir damit einverstanden, dass alle erforderlichen Auskünfte erteilt werden, die im Zusammenhang mit dem/n oben genannten/m Konten stehen.
______________________________
Kontoinhaber
Ferner sind Sie berechtigt, den Auftrag auf einen anderen Bilanzbuchhalter oder auf einen Wirtschaftstreuhänder ganz oder teilweise zu übertragen (Substitution) und/oder die Vollmacht weiterzugeben (Untervollmacht). Diese Vollmacht gilt entgegen § 1022 ABGB über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Schließlich gilt die Vollmacht nach etwaigen Umgründungen des Betriebes des Vollmachtgebers bzw.der Kanzlei des Bevollmächtigten mit dem jeweiligen Rechtsnachfolger weiter.
Ausdrücklich wird festgehalten, dass durch diese Vollmacht, die einem Wirtschaftstreuhänder erteilte Vollmacht nicht widerrufen wird.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Auftrags- bzw. Vollmachtsverhältnis wird die Zuständigkeit des am Sitz des Bilanzbuchhalters örtlich zuständigen Bezirksgerichts vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.
Die Honorare ergeben sich aus einer gesonderten Vereinbarung.
Ausweiskontrolle gemäß § 34 BiBuG in Verbindung mit § 14 der Bilanzbuchhaltungsberufe-Ausübungsrichtlinie 2014 des Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich:
Herr/Frau….............legitimiert sich durch:
Ausweisart:
Ausweisnummer:
Ausstellungsbehörde:
Ausstellungsdatum:
wirtschaftlicher Eigentümer, falls nicht ident mit dem Auftraggeber, ist:
Linz, am .........
P.P. OMID & PARTNER
Kanzlei Inh. Taghipour A.Omid
Auftrag- und
Vollmachtnehmer
Auftrag- und
Vollmachtgeber
HINWEIS:
Buchhalter, Personalverrechner und Bilanzbuchhalter nach Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) sind verpflichtet, gemäß § 34 BiBuG in Verbindung mit § 14 der Bilanzbuchhaltungsberufe-Ausübungsrichtlinie 2014 folgende Sorgfaltspflichten vor dem Hintergrund der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung einzuhalten:
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, alle wesentlichen Änderungen
in der Eigentümerstruktur bekannt zu geben